Positionspapier zur Qualifikation und Zertifizierung von Untersuchern in der Echokardiographie
Archivierte Fassung!
Literaturnachweis: Clinical Research in Cardiology Suppl 2006
Clin Res Cardiol Suppl 2006: 1:96-102 (2006)
Autoren
U. Nixdorff · T. Buck · R. Engberding · R. Hoffmann · I. Kruck · K. La Rosée · W. Fehske
Zusammenfassung
Es besteht Einigkeit seitens der Leistungserbringer (Ärzte), der Kostenträger (gesetzliche und private Krankenkassen), der Leistungsnehmer (Patienten) und des Staats (Bundesministerium für Gesundheit), dass im Zeitalter der evidenzbasierten Medizin eine Qualitätsabsicherung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen notwendig ist. Staatlicherseits werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) Daten und Materialien gesammelt und bewertet, die zur Standardisierung und Qualitätssicherung einschließlich der Entwicklung von Richtlinien geeignet erscheinen. Während die Definition von Qualität früher ausschließlich im individuellen ärztlichen Ermessen stand, ergibt sich heute durch wissenschaftliche Beweisführung (doppelblinde randomisierte Belege bei vielen Patienten aus mehreren Zentren) die allgemeine Orientierung an Leitlinien (evidenzbasierte Medizin). Sinnvollerweise sollte aus Kompetenzgründen das entsprechende praktische Prozedere zur Qualitätsabsicherung durch die unmittelbaren Leistungserbringer, i. e. die Ärzte, strukturiert werden. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), eine gemeinsame Einrichtung von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), setzt sich demgemäß für die Etablierung einer Leitlinienstruktur ein (DELBI, Deutsches Leitlinien-Bewertungs- Instrument). Durch die Arbeitsgruppe Kardiovaskulärer Ultraschall der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) erfolgt aktuell die Neufassung der Leitlinien zur Echokardiographie. Bereits 1983 und in einer ersten Überarbeitung 1997 wurden Qualitätsleitlinien zur Durchführung der Echokardiographie publiziert, die erste Vorstellungen zur Minimalanforderung an einen Kardiologen/Arzt darstellten, der eine qualifizierte Ultraschalluntersuchung am Herzen vornimmt. Hierin wurden insbesondere Vorstellungen zu einem Mengengerüst durchgeführter und dokumentierter Untersuchungen vorgestellt. In der jetzigen Neufassung wurde bereits ein strukturierter Datensatz zur Befunddokumentation in der Echokardiographie publiziert, dem eine erste Fassung aus dem Jahr 2000 vorausgegangen war. In einem Positionspapier Qualitätsstandards in der Echokardiographie wurden die Anforderungen und die Strukturqualität bei der Durchführung echokardiographischer Untersuchungen (M-Mode, 2D-, Kontrast-, Stress- und transösophageale Echokardiographie) publiziert. Ein weiteres Positionspapier zur indikationsbezogenen Untersuchung im Sinne der Prozessqualität (z. B. Echokardiographie der Aortenklappenstenose) wird derzeit vom Nukleus der Arbeitsgruppe erstellt. Diese Papiere werden jetzt durch die konkrete Definition der Anforderungen an Ausbildung und Qualität des untersuchenden Arztes komplettiert, die sich als Grundlage für eine externe Zertifizierung zur Sicherung der Ergebnisqualität eignet.
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